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Seminarveranstaltungen

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1. Tagesseminar: Betriebsübergang gemäß § 613a BGB,
    Spezialseminar am 11.04.2024 von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Kanzlei Stähle

Die Regelung zum Betriebsübergang gem. § 613 a BGB ist nicht nur für Juristen, sondern auch für alle, die Umstrukturierungsprozesse begleiten, immer wieder eine Herausforderung. Was gilt beim Verkauf und der Aufspaltung von Betrieben und Unternehmen? Wie wirkt sich das auf das Arbeitsverhältnis aus, wie auf den Inhalt des jeweiligen Arbeitsvertrags? Welche Betriebsvereinbarungen gelten weiter und welche nicht? Und wie gelten eigentlich auch tarifrechtliche Regelungen bei Betriebsübergängen im Arbeitsverhältnis weiter? Betriebliche Veränderungsprozesse führen auch zu Fragen rund um das Betriebsratsamt bis hin zum Untergang von betriebsverfassungsrechtlichen Gremien etwa bei der Aufnahme in einen anderen Betrieb, in welchem schon ein Betriebsrat besteht.

Das Seminar will einen Überblick über die individualrechtlichen Folgen des Betriebsübergangs geben und stellt jeweils auch die kollektivrechtlichen Bezüge zu den denkbaren Veränderungsprozessen dar und zeigt die Rechtsprechung auf. Das Seminar wird von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Klaus Stähle durchgeführt. Die Kosten belaufen sich auf 250,00 € pro Teilnehmer zzgl. Mehrwertsteuer.

Die Kosten verstehen sich einschließlich der Seminarunterlagen sowie Pausengetränken und Mittagessen.



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2. Tagesseminar: Wahlvorstandsschulung
    am 28.05.2024 von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Kanzlei Stähle

Ihr Betriebsrat ist unter die gesetzliche Mindestzahl von Betriebsratsmitgliedern abgerutscht. Nachrücker gibt es nicht mehr. Neuwahlen sind daher durchzuführen. Wir schulen den Wahlvorstand, damit es eine möglichst fehlerfeie Wahl wird. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Klaus Stähle und Rechtsanwältin Rabeah Suma führen das Seminar durch. Die Kosten belaufen sich auf 250,00 € pro Teilnehmer zzgl. Mehrwertsteuer.

Die Kosten verstehen sich einschließlich der Seminarunterlagen (Wahlunterlagen, CD) sowie Pausengetränken und Mittagessen.
 


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3. Tagesseminar: Hinweisgeberschutzgesetz
    am 18.06.2024 von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Kanzlei Stähle

Betriebe ab 50 Mitarbeiter*innen müssen ein Meldesystem einführen, an welches sich Whistleblower wenden können. Im Seminar werden nicht nur die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes vorgestellt, sondern auch praktische Tipps zum Umgang mit innerbetrieblichen Missständen aufgezeigt. Gibt es eine Pflicht, Missstände zu melden? In welchen Fällen kann ein Hinweisgeber sogar gekündigt werden? Wie schützt man Informanten vor Repressalien? Ist eine externe Meldestelle besser als eine interne? Wie sieht der Datenschutz beim Whistleblowing aus? Machen neben dem Hinweisgeberschutzgesetz Compliance-Regeln Sinn? Wie kann ich als Betriebsrat, Mitarbeitervertretung oder Personalrat einen effektiven Whistleblowerschutz umsetzen (Betriebsvereinbarung, Dienstvereinbarung)?

Das Seminar wird von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Klaus Stähle durchgeführt. Die Kosten belaufen sich auf 250,00 € zzgl. MwSt. pro Teilnehmer.



















 Kanzlei für Arbeitsrecht in Schöneberg Klaus Stähle