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Seminarveranstaltungen
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1. Tagesseminar: Betriebsübergang gemäß § 613a BGB,
Spezialseminar am 11.04.2024 von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr in
der Kanzlei Stähle
Die Regelung zum Betriebsübergang gem. § 613 a BGB ist nicht nur für
Juristen, sondern auch für alle, die Umstrukturierungsprozesse
begleiten, immer wieder eine Herausforderung. Was gilt beim Verkauf
und der Aufspaltung von Betrieben und Unternehmen? Wie wirkt sich
das auf das Arbeitsverhältnis aus, wie auf den Inhalt des jeweiligen
Arbeitsvertrags? Welche Betriebsvereinbarungen gelten weiter und
welche nicht? Und wie gelten eigentlich auch tarifrechtliche
Regelungen bei Betriebsübergängen im Arbeitsverhältnis weiter?
Betriebliche Veränderungsprozesse führen auch zu Fragen rund um das
Betriebsratsamt bis hin zum Untergang von
betriebsverfassungsrechtlichen Gremien etwa bei der Aufnahme in
einen anderen Betrieb, in welchem schon ein Betriebsrat besteht.
Das Seminar will einen Überblick über die individualrechtlichen
Folgen des Betriebsübergangs geben und stellt jeweils auch die
kollektivrechtlichen Bezüge zu den denkbaren Veränderungsprozessen
dar und zeigt die Rechtsprechung auf. Das Seminar wird von
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Klaus Stähle
durchgeführt. Die Kosten belaufen sich auf 250,00 € pro Teilnehmer
zzgl. Mehrwertsteuer.
Die Kosten verstehen sich einschließlich der Seminarunterlagen sowie
Pausengetränken und Mittagessen.
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2. Tagesseminar: Wahlvorstandsschulung
am 28.05.2024 von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Kanzlei
Stähle
Ihr Betriebsrat ist unter die gesetzliche Mindestzahl von
Betriebsratsmitgliedern abgerutscht. Nachrücker gibt es nicht mehr.
Neuwahlen sind daher durchzuführen. Wir schulen den Wahlvorstand,
damit es eine möglichst fehlerfeie Wahl wird. Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht Klaus Stähle und Rechtsanwältin Rabeah
Suma führen das Seminar durch. Die Kosten belaufen sich auf 250,00 €
pro Teilnehmer zzgl. Mehrwertsteuer.
Die Kosten verstehen sich einschließlich der Seminarunterlagen
(Wahlunterlagen, CD) sowie Pausengetränken und Mittagessen.
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3. Tagesseminar: Hinweisgeberschutzgesetz
am 18.06.2024 von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Kanzlei
Stähle
Betriebe ab 50 Mitarbeiter*innen müssen ein Meldesystem einführen,
an welches sich Whistleblower wenden können. Im Seminar werden nicht
nur die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes vorgestellt,
sondern auch praktische Tipps zum Umgang mit innerbetrieblichen
Missständen aufgezeigt. Gibt es eine Pflicht, Missstände zu melden?
In welchen Fällen kann ein Hinweisgeber sogar gekündigt werden? Wie
schützt man Informanten vor Repressalien? Ist eine externe
Meldestelle besser als eine interne? Wie sieht der Datenschutz beim
Whistleblowing aus? Machen neben dem Hinweisgeberschutzgesetz
Compliance-Regeln Sinn? Wie kann ich als Betriebsrat,
Mitarbeitervertretung oder Personalrat einen effektiven
Whistleblowerschutz umsetzen (Betriebsvereinbarung,
Dienstvereinbarung)?
Das Seminar wird von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Klaus Stähle durchgeführt. Die Kosten belaufen sich auf 250,00 €
zzgl. MwSt. pro Teilnehmer.
Kanzlei
für Arbeitsrecht in Schöneberg Klaus Stähle |