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Hygienekonzept der Kanzlei Stähle
Das Hygienekonzept der Kanzlei Stähle
umfasst interne Regelungen für die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Kanzlei sowie Regelungen zum Umgang mit
Mandantenbesuch.
Das Kanzleiteam hat einen vollständigen Impfschutz. Das
Kanzleiteam ist angehalten, bei Betreten der Kanzlei sich
zunächst die Hände zu waschen und morgens nach dem Betreten der
Kanzlei eine individuelle Temperaturmessung durchzuführen. Beim
Auftreten von Krankheitssymptomen, die auf eine Infektion mit
COVID-19 hindeuten, sind die Mitarbeiter angehalten, zu Hause zu
bleiben und ärztlichen Rat einzuholen. Alle Mitarbeiter der
Kanzlei erhalten Schnelltests für den häuslichen Gebrauch.
In der Besuchertoilette können sich Mandanten die Hände waschen.
Es stehen im Eingangsbereich auch Desinfektionsmittel zur
Verfügung.
In unseren Räumlichkeiten befinden sich elektronische
Luftfiltersysteme mit HP-Filtern, welche auch Aerosole
herausfiltern können. Diese Filtergeräte werden auch im
Besprechungsraum/Konferenzraum eingesetzt.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen zur Begrüßung der
Mandanten stets eine FFP2-Maske. Die Nutzung einer FFP2-Maske
steht Ihnen als Mandant frei. Wenn Sie geimpft, genesen oder
tagesaktuell einen Selbsttest durchgeführt haben, wird der Sie
beratende Rechtsanwalt auf eine Maske verzichten. Im Übrigen
werden die Kanzleiräume regelmäßig gelüftet.
gez. Stähle
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kanzlei
für Arbeitsrecht in Schöneberg Klaus Stähle
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