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Hygienekonzept der Kanzlei Stähle



 

Das Hygienekonzept der Kanzlei Stähle umfasst interne Regelungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kanzlei sowie Regelungen zum Umgang mit Mandantenbesuch.

Das Kanzleiteam hat einen vollständigen Impfschutz. Das Kanzleiteam ist angehalten, bei Betreten der Kanzlei sich zunächst die Hände zu waschen und morgens nach dem Betreten der Kanzlei eine individuelle Temperaturmessung durchzuführen. Beim Auftreten von Krankheitssymptomen, die auf eine Infektion mit COVID-19 hindeuten, sind die Mitarbeiter angehalten, zu Hause zu bleiben und ärztlichen Rat einzuholen. Alle Mitarbeiter der Kanzlei erhalten Schnelltests für den häuslichen Gebrauch.

In der Besuchertoilette können sich Mandanten die Hände waschen. Es stehen im Eingangsbereich auch Desinfektionsmittel zur Verfügung.

In unseren Räumlichkeiten befinden sich elektronische Luftfiltersysteme mit HP-Filtern, welche auch Aerosole herausfiltern können. Diese Filtergeräte werden auch im Besprechungsraum/Konferenzraum eingesetzt.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen zur Begrüßung der Mandanten stets eine FFP2-Maske. Die Nutzung einer FFP2-Maske steht Ihnen als Mandant frei. Wenn Sie geimpft, genesen oder tagesaktuell einen Selbsttest durchgeführt haben, wird der Sie beratende Rechtsanwalt auf eine Maske verzichten. Im Übrigen werden die Kanzleiräume regelmäßig gelüftet.


gez. Stähle
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht



 








 


 Kanzlei für Arbeitsrecht in Schöneberg Klaus Stähle