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Hygienekonzept der Kanzlei Stähle
Das
Hygienekonzept der Kanzlei Stähle umfasst interne Regelungen für
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kanzlei sowie
Regelungen zum Umgang mit Mandantenbesuch.
Die
Beschäftigten in der Kanzlei Stähle sind angehalten, wenn die
Kanzlei betreten wird, sich zunächst die Hände zu waschen oder
diese mit den bereitgestellten Desinfektionsmitteln zu
desinfizieren. Neben Flüssighandseifen steht in beiden Bädern
jeweils auch Geschirrspülmittel zum Händewaschen zur Verfügung.
Die Beschäftigten halten untereinander möglichst immer einen
Abstand von zumindest 1,5 Metern ein, lüften in den
Sommermonaten regelmäßig bzw. bei entsprechender Witterung
zumindest einmal stündlich gründlich die Räumlichkeiten, in
welchen sie sich aufhalten.
Beim
Auftreten von Krankheitssymptomen, die auf eine Infektion mit
Covid-19 hindeuten, sind die Mitarbeiter angehalten zu Hause zu
bleiben und ärztlichen Rat einzuholen. Alle Mitarbeiter der
Kanzlei können sich auf Kosten der Kanzlei sofort auf eine
Infektion hin untersuchen lassen, also einen Corona-Test
durchführen, um innerhalb von 24 Stunden das Resultat zu
erhalten.
Die
Reinigungskräfte sind angewiesen, Kontaktflächen einschließlich
Tischen und Klinken sorgfältig zu reinigen.
Für unsere
Mandanten steht im Eingangsbereich Desinfektionsmittel zu
Verfügung. Auf Wunsch wird eine einfache Maske an Mandanten
abgegeben. Die Anwälte tragen während der Besprechung eine
Maske, wenn die Mandanten selbst auch eine solche tragen. Der
Konferenzraum erlaubt es bei maximal vier Mandanten und einem
anwesenden Rechtsanwalt 1,5 Meter Distanz am Konferenztisch zu
wahren. Zugleich wird während der Besprechung in der Regel ein
Fenster zur dauerhaften Belüftung geöffnet. Die Mitarbeiter sind
angehalten, nach dem Ende einer Besprechung den Tisch zu
desinfizieren und den Raum gründlich zu lüften.
gez.
Stähle
Rechtsanwalt
Kanzlei
für Arbeitsrecht in Schöneberg Klaus Stähle |