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Hygienekonzept der Kanzlei Stähle
Das Hygienekonzept der Kanzlei Stähle umfasst interne Regelungen
für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kanzlei sowie
Regelungen zum Umgang mit Mandantenbesuch. Die Beschäftigten in
der Kanzlei Stähle sind angehalten, wenn sie die Kanzlei
betreten, sich zunächst die Hände zu waschen oder diese mit den
bereitgestellten Desinfektionsmitteln zu desinfizieren. Neben
Flüssigseifen steht in beiden Bädern jeweils auch
Geschirrspülmittel zum Händewaschen zur Verfügung. Nach dem
Betreten erfolgt grundsätzlich eine Temperaturmessung. Wer sich
durch die Kanzleiräume bewegt, trägt eine FFP2-Maske. Sitzend am
Arbeitsplatz kann die Maske abgenommen werden. Der Abstand von
zumindest 1,5 m ist grundsätzlich einzuhalten und dort, wo
dieser unterschritten werden muss, ist eine Maske zu tragen. Die
Räumlichkeiten sind regelmäßig zu belüften. In allen
Räumlichkeiten, in denen sich Mitarbeiter aufhalten, werden
durchgehend elektronische Luftfiltersysteme mit HP-Filtern
eingesetzt, welche auch Aerosole herausfiltern können. Zudem
stehen den Mitarbeitern Corona-Schnelltests nach Bedarf zur
Verfügung.
Beim Auftreten von Krankheitssymptomen, die auf eine Infektion
mit Covid-19
hindeuten, sind die Mitarbeiter angehalten, zu Hause zu bleiben
und ärztlichen Rat einzuholen. Alle Mitarbeiter der Kanzlei
erhalten Schnelltests für den häuslichen Gebrauch. Darüber
hinaus können sie sich auf Kosten der Kanzlei sofort auf eine
Infektion hin untersuchen lassen, also einen Corona-Test (PCR)
durchführen, um innerhalb von 24 Stunden das Resultat zu
erhalten.
Die Reinigungskräfte sind angewiesen, Kontaktflächen
einschließlich Tischen und Klinken sorgfältig zu reinigen.
Für unsere Mandanten stehen im Eingangsbereich
Desinfektionsmittel zur Verfügung. Die Mitarbeiter tragen zur
Begrüßung der Mandanten stets eine FFP2-Maske. Die Mandanten
sollen beim Betreten und auf Wegen innerhalb der Kanzlei
ebenfalls medizinische Masken oder FFP2-Masken tragen. Die
Mandanten werden am Konferenztisch so platziert, dass ein
Mindestabstand zum beratenden Rechtsanwalt von über 1,5 m
dauerhaft besteht. Im Konferenzraum läuft währen der Besprechung
grundsätzlich ein HP-Luftfiltersystem, mit welchem 99 % der
Aerosole herausgefiltert werden können. Der Konferenzraum wird
regelmäßig gelüftet. Die Mitarbeiter sind angehalten, nach dem
Ende einer Besprechung den Tisch im Besprechungszimmer zu
desinfizieren und den Raum gründlich zu lüften.
gez. Stähle
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kanzlei
für Arbeitsrecht in Schöneberg Klaus Stähle
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