Rechtsanwalt Klaus Stähle
- Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg und Berlin
- Tätigkeit als Rechtsanwalt seit 1993 in Berlin (Klemm-Schulz-Stähle, Anwaltssozietät)
- Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2000
- Gründung der Kanzlei Stähle 2007
Tätigkeitsschwerpunkte
Das gesamte Arbeitsrecht, insbesondere Kündigungsschutzangelegenheiten,
die Entfristung befristeter Arbeitsverträge, Eingruppierungsfragen sowie
das Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht.
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Veröffentlichungen
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