Kanzlei Stähle
Rechtsanwälte, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Klaus Stähle

Rechtsanwalt Klaus Stähle

Tätigkeitsschwerpunkte

Das gesamte Arbeitsrecht, insbesondere Kündigungsschutzangelegenheiten,
die Entfristung befristeter Arbeitsverträge, Eingruppierungsfragen sowie
das Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht

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