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Das Nachhaltigkeitskonzept der Kanzlei Stähle
Die Kanzlei Stähle hat das Ziel, nachhaltig ausgerichtet zu sein.
Der in der Forstwirtschaft geprägte Begriff der Nachhaltigkeit,
nicht mehr Bäume dem Wald zu entnehmen, als dort nachwachsen
können, hat heute nicht nur eine ökologische, sondern auch eine
ökonomische und soziale Bedeutung. Unternehmen haben die
gesellschaftliche Verpflichtung, ihre Geschäftsmodelle an den
Maßstäben der Generationengerechtigkeit und mit dem Ziel eines
möglichst geringen Ressourcenverbrauchs auszurichten. Die
Kanzlei Stähle stellt sich dieser Verantwortung. Dienstleister,
wie eine Anwaltskanzlei, also beratende Tätigkeit, bietet
naturgemäß weniger Ansätze einen Betrieb nach ökologischen
Grundsätzen, Grundsätzen der Nachhaltigkeit auszurichten, als
dies produzierenden Unternehmen möglich ist. Dienstleister haben
aber den Vorteil, bei den weichen Faktoren der Nachhaltigkeit,
den einen oder anderen Schritt weitergehen zu können, als jene,
die mit ihrem Produktportfolio in direkter und unmittelbarer
Konkurrenz zu Unternehmen stehen, die nicht ansatzweise den
Versuch unternehmen, ihre externen Kosten zu internalisieren und
auf Kosten der natürlichen Ressourcen unseres Planeten sich
kostenlos an der Natur zur Gewinnmaximierung schadlos halten.
Verbrauchsgüter, Strom
Trotz moderner Kommunikationsmittel wird in der Kanzlei Stähle
nach wie vor viel Papier verbraucht. Denn trotz elektronischer
Akten kann auf die in Papierform geführten Akten (noch) nicht
verzichtet werden. Unser Papier, aber auch das gesamte
Büromaterial, beziehen wir zur Verminderung unseres ökologischen
Fußabdrucks seit vielen Jahren von der memo AG (www.memo.de).
Die vielfach ausgezeichnete memo AG nimmt uns die Prüfung
unserer Lieferanten ab durch ihre hervorragende Vorauswahl ihres
gesamten Sortiments, vom Papier, über Drucker bis hin zum
Mobiliar. Den Strom bezieht die Kanzlei von dem Stromerzeuger
EWS, einem der mehrfach preisgekrönten Pioniere der ökologischen
Stromerzeugung aus dem Schwarzwald (www.ews-schoenau.de).
Regionalität Mobilität
Die Kanzlei Stähle ist ganz überwiegend regional, also in Berlin
und Brandenburg, tätig. In Schöneberg befindet sich nicht nur
die Kanzlei, sondern auch die Gerichte, bei welchen die Anwälte
der Kanzlei am häufigsten zu tun haben, dem Arbeitsgericht
Berlin sowie dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Kurze
Wege sparen nicht nur Energie, sondern auch Zeit. Die
Angestellten erhalten zusätzlich zum Lohn einen monatlichen
Beitrag zum Erwerb einer BVG-Monatskarte. Mit dem neuen
Dienstrad, einem Hollandrad mit Kettenschutz und Mantelschoner,
wird Rechtsanwalt Stähle sicher auch „aufgebrezelt“ zukünftig
öfters das Rad nutzen.
Grüne Wirtschaftspolitik
Rechtsanwalt Stähle ist seit vielen Jahren Vorstandsmitglied des
Unternehmensverbandes Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft (BNW,
vormals UnternehmensGrün). Der Bundesverband Nachhaltige
Wirtschaft setzt sich dafür ein, dass die Rahmendaten des
Wirtschaftens sich hin zu einer an Grundsätzen der Ökologie
ausgerichteten sozialen Marktwirtschaft entwickeln. Dem Verband
ist es ein politisches Anliegen, grüne Märkte voranzubringen, z.
B. einen durch entsprechende fiskalische und ordnungspolitische
Vorgaben neu zu gestaltenden Mobilitäts-, Nahrungsmittel- und
Energiemarkt. Der Nahrungsmittelmarkt muss z. B. tierquälende
Massentierhaltung vermeiden, ökologische Standards für die
Landwirtschaft setzen und die Vermarktung von Bio-Produkten,
also einen grünen Nahrungsmittelmarkt, von der Produktion bis
zur Vermarktung voranbringen, zu Lasten der „dunklen Seite“, und
muss zugleich für alle auch bezahlbar bleiben. Die
Energiewirtschaft muss zügig CO2-frei werden und vor allem muss
auch ein Wandel im Wärmemarkt mit seinem hochproblematischen
CO2-Verbrauch, insbesondere im Altbaubestand vorangebracht
werden (siehe auch
www.bnw-bundesverband.de sowie
ebendort diverse Positionspapiere und Pressemitteilung von
Rechtsanwalt Stähle als Vorstand des BNW).
Sozial
Die Kanzlei Stähle versteht sich aber auch im Sinne der
Nachhaltigkeit als sozial ausgerichtetes Unternehmen. Hierzu gehört
nicht nur, dass auch arme und mittellose Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer von uns beraten werden, sondern auch, dass sehr
spezielle Verfahren mit hohem Aufwand, wie z. B. die Vertretung
der rumänischen Wanderarbeiter bei ihren Klagen zur Erlangung
ihres vorenthaltenen Lohns bei der Errichtung der Mall of
Berlin und die Vertretung "selbstständiger" Fahrradkuriere vor
dem Arbeitsgericht, durchgeführt werden. Damit soll nicht nur einfach der
Lohnanspruch durchgesetzt werden, sondern auch Misstände am Rand
der deutschen Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftspolitik
aufgezeigt werden.
Nachhaltige Mandatsbeziehung
Nachhaltigkeit bedeutet für uns aber auch, dass wir darauf
achten, dass Mandatsbeziehungen auf eine langfristige
Zusammenarbeit ausgerichtet sind. Bei der Beratung und
Vertretung von Betriebsräten bedeutet dies, dass hier nicht
Streitverfahren vor dem Arbeitsgericht im Vordergrund stehen,
sondern eher Regelungsfragen aufgegriffen werden, die in
Einigungsstellenverfahren zu komplexen Regelungen führen, z. B.
die gemeinsame Entwicklung von sog. Betriebsvereinbarungen zur
Dienstplangestaltung, Vereinbarung zur Vergütungsordnung,
Urlaubsplanung, Regelungen zur Weiterarbeit nach dem
Renteneintritt, etc. pp.
Beim Individualmandat steht häufig die Kündigung und damit
verbunden die Kündigungsschutzklage im Mittelpunkt. In der
Beratung verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz, der nicht
selten bereits Phasen vor Ausspruch einer Kündigung
(Abmahnungen, Mobbing), die Begleitung und Vertretung im
Kündigungsschutzprozess, aber auch die Vertretung etwa bei
nachfolgenden sozialrechtlichen Fragen, z. B. Streit mit dem
Arbeitsamt, mitumfasst.
Kanzlei
für Arbeitsrecht in Schöneberg Klaus Stähle
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