Das Nachhaltigkeitskonzept der Kanzlei Stähle


Die Kanzlei Stähle hat das Ziel, nachhaltig ausgerichtet zu sein. Der in der Forstwirtschaft geprägte Begriff der Nachhaltigkeit, nicht mehr Bäume dem Wald zu entnehmen, als dort nachwachsen können, hat heute nicht nur eine ökologische, sondern auch eine ökonomische und soziale Bedeutung. Unternehmen haben die gesellschaftliche Verpflichtung, ihre Geschäftsmodelle an den Maßstäben der Generationengerechtigkeit und mit dem Ziel eines möglichst geringen Ressourcenverbrauchs auszurichten. Die Kanzlei Stähle stellt sich dieser Verantwortung. Dienstleister, wie eine Anwaltskanzlei, also beratende Tätigkeit, bietet naturgemäß weniger Ansätze einen Betrieb nach ökologischen Grundsätzen, Grundsätzen der Nachhaltigkeit auszurichten, als dies produzierenden Unternehmen möglich ist. Dienstleister haben aber den Vorteil, bei den weichen Faktoren der Nachhaltigkeit, den einen oder anderen Schritt weitergehen zu können, als jene, die mit ihrem Produktportfolio in direkter und unmittelbarer Konkurrenz zu Unternehmen stehen, die nicht ansatzweise den Versuch unternehmen, ihre externen Kosten zu internalisieren und auf Kosten der natürlichen Ressourcen unseres Planeten sich kostenlos an der Natur zur Gewinnmaximierung schadlos halten.


Verbrauchsgüter, Strom

Trotz moderner Kommunikationsmittel wird in der Kanzlei Stähle nach wie vor viel Papier verbraucht. Denn trotz elektronischer Akten kann auf die in Papierform geführten Akten (noch) nicht verzichtet werden. Unser Papier, aber auch das gesamte Büromaterial,  beziehen wir zur Verminderung unseres ökologischen Fußabdrucks seit vielen Jahren von der memo AG (www.memo.de). Die vielfach ausgezeichnete memo AG nimmt uns die Prüfung unserer Lieferanten ab durch ihre hervorragende Vorauswahl ihres gesamten Sortiments, vom Papier, über Drucker bis hin zum Mobiliar. Den Strom bezieht die Kanzlei von dem Stromerzeuger EWS, einem der mehrfach preisgekrönten Pioniere der ökologischen Stromerzeugung aus dem Schwarzwald (www.ews-schoenau.de).


Regionalität Mobilität

Die Kanzlei Stähle ist ganz überwiegend regional, also in Berlin und Brandenburg, tätig. In Schöneberg befindet sich nicht nur die Kanzlei, sondern auch die Gerichte, bei welchen die Anwälte der Kanzlei am häufigsten zu tun haben, dem Arbeitsgericht Berlin sowie dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Kurze Wege sparen nicht nur Energie, sondern auch Zeit. Die Angestellten erhalten zusätzlich zum Lohn einen monatlichen Beitrag zum Erwerb einer BVG-Monatskarte. Mit dem neuen Dienstrad, einem Hollandrad mit Kettenschutz und Mantelschoner, wird Rechtsanwalt Stähle sicher auch „aufgebrezelt“ zukünftig öfters das Rad nutzen.


Grüne Wirtschaftspolitik

Rechtsanwalt Stähle ist seit vielen Jahren Vorstandsmitglied des Unternehmensverbandes Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft (BNW, vormals UnternehmensGrün). Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft setzt sich dafür ein, dass die Rahmendaten des Wirtschaftens sich hin zu einer an Grundsätzen der Ökologie ausgerichteten sozialen Marktwirtschaft entwickeln. Dem Verband ist es ein politisches Anliegen, grüne Märkte voranzubringen, z. B. einen durch entsprechende fiskalische und ordnungspolitische Vorgaben neu zu gestaltenden Mobilitäts-, Nahrungsmittel- und Energiemarkt. Der Nahrungsmittelmarkt muss z. B. tierquälende Massentierhaltung vermeiden, ökologische Standards für die Landwirtschaft setzen und die Vermarktung von Bio-Produkten, also einen grünen Nahrungsmittelmarkt, von der Produktion bis zur Vermarktung voranbringen, zu Lasten der „dunklen Seite“, und muss zugleich für alle auch bezahlbar bleiben. Die Energiewirtschaft muss zügig CO2-frei werden und vor allem muss auch ein Wandel im Wärmemarkt mit seinem hochproblematischen CO2-Verbrauch, insbesondere im Altbaubestand vorangebracht werden (siehe auch www.bnw-bundesverband.de sowie ebendort diverse Positionspapiere und Pressemitteilung von Rechtsanwalt Stähle als Vorstand des BNW).


Sozial

Die Kanzlei Stähle versteht sich aber auch im Sinne der Nachhaltigkeit als sozial ausgerichtetes Unternehmen. Hierzu gehört nicht nur, dass auch arme und mittellose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von uns beraten werden, sondern auch, dass sehr spezielle Verfahren mit hohem Aufwand, wie z. B. die Vertretung der rumänischen Wanderarbeiter bei ihren Klagen zur Erlangung ihres vorenthaltenen Lohns bei der Errichtung der Mall of Berlin und die Vertretung "selbstständiger" Fahrradkuriere vor dem Arbeitsgericht, durchgeführt werden. Damit soll nicht nur einfach der Lohnanspruch durchgesetzt werden, sondern auch Misstände am Rand der deutschen Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftspolitik aufgezeigt werden.


Nachhaltige Mandatsbeziehung

Nachhaltigkeit bedeutet für uns aber auch, dass wir darauf achten, dass Mandatsbeziehungen auf eine langfristige Zusammenarbeit ausgerichtet sind. Bei der Beratung und Vertretung von Betriebsräten bedeutet dies, dass hier nicht Streitverfahren vor dem Arbeitsgericht im Vordergrund stehen, sondern eher Regelungsfragen aufgegriffen werden, die in Einigungsstellenverfahren zu komplexen Regelungen führen, z. B. die gemeinsame Entwicklung von sog. Betriebsvereinbarungen zur Dienstplangestaltung, Vereinbarung zur Vergütungsordnung, Urlaubsplanung, Regelungen zur Weiterarbeit nach dem Renteneintritt, etc. pp.

Beim Individualmandat steht häufig die Kündigung und damit verbunden die Kündigungsschutzklage im Mittelpunkt. In der Beratung verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz, der nicht selten bereits Phasen vor Ausspruch einer Kündigung (Abmahnungen, Mobbing), die Begleitung und Vertretung im Kündigungsschutzprozess, aber auch die Vertretung etwa bei nachfolgenden sozialrechtlichen Fragen, z. B. Streit mit dem Arbeitsamt, mitumfasst.







 
 Kanzlei für Arbeitsrecht in Schöneberg Klaus Stähle