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Arbeitsrecht

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FAQ (Frequently Asked Questions)


Wie bekomme ich eine Abfindung?

Was kann ich gegen eine Abmahnung tun?

Habe ich nach mehreren befristeten Arbeitsverträgen Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag?

Wie beantrage ich Beratungs- und Prozesskostenhilfe?

Wie kann die Eingruppierung überprüft werden?

Wann schließt ein Rechtsanwalt eine Honorarvereinbarung ab?

Was kostet eine erste Beratung durch einen Rechtsanwalt?

Was kostet die anwaltliche Vertretung vor dem Arbeitsgericht?

Was kann ich gegen eine Kündigung unternehmen?

Macht eine Kündigungsschutzklage für mich überhaupt Sinn?

Was muss ich tun, wenn mein Arbeitgeber meinen Lohn/Gehalt nicht zahlt?

Kann ich wegen Mobbing meinen Arbeitgeber auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld verklagen?

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten eines arbeitsgerichtlichen Streits?

Muss ich den Anwalt nehmen, den meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?

Kann ich die Anwaltskosten von der Steuer absetzen?

Kann ich ohne ausdrücklich genehmigten Urlaub in den Urlaub fahren?

Wie kann ich überprüfen lassen, ob meine Vergütung zutreffend berechnet ist?

Wie kann ich ein Zeugnis überprüfen?

Was ist ein Zwischenzeugnis?

Welche Beschlüsse muss der Betriebsrat fassen, um einen Rechtsanwalt zur Beratung aufzusuchen?

Was ist ein Beschlussverfahren?

Wann kann einstweiliger Rechtsschutz beantragt werden?
 



FAQ (Frequently Asked Questions)1

Wie bekomme ich eine Abfindung?

Viele Gekündigte wollen eigentlich gar nicht mehr weiterarbeiten und würden gerne mit einer Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden. Da dies oft auch das Interesse des Arbeitgebers ist, der nicht möchte, dass sein Mitarbeiter den Kündigungsschutzprozess gewinnt, enden die meisten Kündigungsschutzklagen in einem sog. Abfindungsvergleich.

Dennoch bleibt das Klageziel, wie es vom Gesetz vorgeschrieben ist, die Feststellung, dass die Kündigung sozial nicht gerechtfertigt ist. D. h. am Ende steht eigentlich die Weiterbeschäftigung. Da aber klar ist, dass eine Fortsetzung oft von beiden Seiten nicht gewollt ist, hängt die Höhe der Abfindung meist vom Prozessrisiko ab, d. h. der Frage, welche Seite wohl eher verlieren würde. Bei guten Chancen des Arbeitnehmers wird er seine Forderung erhöhen und der Arbeitgeber wird, wenn die Chancen eher auf seiner Seite liegen, entsprechend wenig anbieten. Die Kunst ist daher, einen realistischen Blick auf die Prozesschancen zu haben, um einen Vergleich und eine Abfindungslösung zu ermöglichen.
Sie können uns gerne im Rahmen einer Erstberatung um unsere Einschätzung bitten.

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Was kann ich gegen eine Abmahnung tun?

Abmahnungen sind ein schriftlicher Tadel, der einen konkreten Arbeitspflichtenverstoß benennen muss. Tut er dies nicht, ist die Abmahnung möglicherweise unbestimmt und damit unwirksam.

Die Abmahnung soll auf die Gefahr für den Bestand des Arbeitsverhältnisses hinweisen oder aber zumindest mit dem Wort "Abmahnung" überschrieben sein.

Die Abmahnung kann, wenn im Wiederholungsfall noch einmal ein gleichgelagerter Verstoß auftritt, auch zur Kündigung führen. Wenn es sich eher um Bagatellgründe handelt und das Arbeitsverhältnis schon länger besteht, bedarf es mehrerer Abmahnungen, bis ein weiterer Anlass zur verhaltensbedingten Kündigung führen kann.

Die Abmahnung kann im Klageweg angegriffen werden. Es kann auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte geklagt werden. Es kann aber auch lediglich eine Gegendarstellung für die Personalakte gefertigt werden. Der Arbeitgeber hat eine solche Gegendarstellung in die Personalakte aufzunehmen. Sie können uns mit der Klage oder einer Gegendarstellung beauftragen.

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Habe ich nach mehreren befristeten Arbeitsverträgen Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag?

Ein Entfristungsanspruch hängt von vielerlei Umständen ab. Grundsätzlich ist das TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) so ausgestaltet, dass Arbeitgeber Befristungen bis zu zwei Jahren vereinbaren können, ohne einen sachlichen Grund zu haben. Innerhalb des Zeitraums von zwei Jahren kann das Arbeitsverhältnis viermal befristet werden. Das Arbeitsverhältnis darf aber nicht abgeändert sein, sondern muss gleichförmig fortbestehen.

Nach Ablauf von zwei Jahren ist eine sachgrundlose weitere Befristung nicht möglich. Der Arbeitgeber braucht dann zur Rechtfertigung einer weiteren Befristung einen besonderen sachlichen Grund (z. B. die Vertretung eines dauererkrankten oder eines im Elternurlaub befindlichen Mitarbeiters). Sie können den sachlichen Grund von uns überprüfen lassen.

Auch formale Aspekte, die bei einer Befristung schief laufen, können zur Entfristung des Arbeitsverhältnisses genutzt werden. Wenn die Schriftform nicht beachtet wurde oder die Zitierpflicht beim Wissenschaftszeitvertragsgesetz unbeachtet blieb oder wenn die Vereinbarung der Befristung erst nach Beginn des Arbeitsverhältnisses vereinbart wurde, kann dies zum Entfristungsanspruch führen. Auch die Weiterarbeit über das Befristungsende hinaus kann zu einem Anspruch auf Entfristung führen.

Wichtig ist, dass Sie sich innerhalb von drei Wochen nach dem Befristungsende mit einer Klage zur Wehr setzen. Die Klagefrist ist kurz und duldet keinen Aufschub. Sie haben aber immer auch die Möglichkeit, bereits zum Beginn eines befristeten Vertragsverhältnisses die Wirksamkeit der Befristung überprüfen zu lassen. Wenn Sie sich von uns vertreten lassen wollen, melden Sie sich bitte rechtzeitig.

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Wie beantrage ich Beratungs- und Prozesskostenhilfe?

Beratungshilfe bekommt man als Unterstützungsleistung beim örtlich zuständigen Amtsgericht, wenn man bedürftig ist und die Kosten für die anwaltliche Beratung oder ein Schreiben an den Arbeitgeber nicht selbst aufbringen kann. Wir können Ihnen das für Sie zuständige Amtsgericht mitteilen und auch Hinweise für die Beratungshilfe erteilen. Unsere Sekretariatsmitarbeiterinnen helfen Ihnen gern.

Für ein arbeitsgerichtliches Verfahren kann bei Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe beantragt werden. Wir können für Sie einen solchen Antrag stellen und sind, wo erforderlich, auch bereit, Hilfestellung beim Ausfüllen der Formulare zu geben. Unsere Sekretariatsmitarbeiterinnen unterstützen Sie dabei. Die Bedürftigkeit und Bewilligung von Prozesskostenhilfe hängt vom verfügbaren Nettoeinkommen ab. Ratenzahlungsverpflichtungen, Mietzahlungen, Unterhaltsverpflichtungen usw. werden vom verfügbaren Nettoeinkommen in der Regel abgezogen. Reicht es nicht für die volle Kostenübernahme, werden ggf. die Anwaltskosten durch die Staatskasse vorgestreckt und man hat danach Raten zu zahlen.

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Wie kann die Eingruppierung überprüft werden?

Anhand der für Sie einschlägigen Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen kann Ihre Eingruppierung überprüft werden. Aus Tarifverträgen, manchmal auch aus Betriebsvereinbarungen, ergibt sich in der Regel die Höhe der abzuleitenden Vergütung.

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Wann schließt ein Rechtsanwalt eine Honorarvereinbarung ab?

Wir erstellen unsere Rechnung in der Regel nach dem RVG, also dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Unsere Kostennote richtet sich daher nach dem Gegenstands- und Streitwert. Wir können aber auch eine Honorarvereinbarung über unsere Leistungen abschließen. Dann wird ein Stundensatz vereinbart. Wird keine Stundenvereinbarung getroffen, bleibt es bei den RVG-Sätzen nach Streitwert. Wollen Sie also z. B. einen sehr schwierigen und zeitaufwändigen Prozess führen, dessen Streitwert gering ist und daher unsere Gebühren in keinem Verhältnis zum Aufwand stehen, kann es sein, dass wir Ihnen vorschlagen, eine Vergütungsvereinbarung abzuschließen. Stattdessen aber kann auch eine Vereinbarung des Inhalts getroffen werden, dass die doppelten Sätze des RVG als vereinbart gelten. Auch kann vereinbart werden, dass für einen bestimmten Verfahrensschritt oder eine gutachtliche Prüfung ein zuvor bestimmter Betrag bezahlt wird. Wenn solche Vereinbarungen nicht abgeschlossen werden, bleibt es bei den RVG-Sätzen nach Streitwert.

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Was kostet eine erste Beratung durch einen Rechtsanwalt?

Eine erste Beratung durch den Rechtsanwalt kostet max. 190,00 € zzgl. einer Kostenpauschale von max. 20,00 € zzgl. MwSt., also max. 249,90 € brutto. Im Rahmen einer Erstberatung kann abgeklärt werden, ob ein gerichtliches Verfahren Sinn macht. Es kann auch dazu dienen, Ihnen Hinweise zu geben, dass Sie Ihre Ansprüche selbst verfolgen können.

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Was kostet die anwaltliche Vertretung vor dem Arbeitsgericht?

Im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht hat jede Seite ihre Kosten selbst zu tragen. D. h. selbst dann, wenn man gewinnt, muss der Anwalt, den man beauftragt, bezahlt werden.
Die Gerichtskosten hat hingegen derjenige zu tragen, der den Prozess verliert. Schließt man einen Vergleich, wie es häufig vor den Arbeitsgerichten der Fall ist, dann entstehen in der Regel keine Gerichtskosten, allerdings eine weitere Anwaltsgebühr. Im Berufungsverfahren trägt derjenige der verliert, sämtliche Kosten, also für den eigenen, den gegnerischen Rechtsanwalt und die Gerichtskosten.

Die Höhe der Anwaltsgebühren hängt vom Streitwert ab. Für eine Streitigkeit über ein Zeugnis oder eine Abmahnung setzen die Arbeitsgerichte z. B. ein monatliches Bruttoeinkommen als Streitwert an, für eine Kündigungsschutzklage z. B. das dreifache monatliche Bruttoeinkommen. Streitet man sich um Geldforderungen, so ist die Forderung in der Regel der Streitwert. Je höher das Einkommen, desto höher sind in der Regel die Streitwerte.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.500,00 € wird gekündigt. Er erhebt Kündigungsschutzklage. Die Kostennote des Anwalts beläuft sich, wenn sich die Angelegenheit auf die Kündigungsschutzklage beschränkt hat, bei einem Streitwert von 7.500,00 € (drei Bruttogehälter) auf 1.380,40 € (Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Auslagenpauschale, zzgl. MwSt.). Die Gerichtskosten für das erstinstanzliche Verfahren vor dem Arbeitsgericht betragen, bei einem solchen Streitwert, 406,- €.

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Was kann ich gegen eine Kündigung unternehmen?

Achtung! Wer eine Kündigung erhält und sich dagegen zur Wehr setzen will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage erhoben haben. Sie sollten daher schnell einen Termin vereinbaren, um die Kündigungsangelegenheit zu besprechen, damit ggf. rechtzeitig Klage erhoben werden kann.

Wenn die Kündigung von einem nicht dazu Berechtigten ohne Vorlage einer Vollmacht unterschrieben wurde (z. B. Abteilungsleiter, Chefsekretärin), muss man sogar noch schneller reagieren, weil die Kündigung dann möglichst innerhalb einer Woche zurückgewiesen werden muss.

Aber Achtung! Ein Widerspruch gegen die Kündigung, sei es beim Betriebsrat oder dem Arbeitgeber, schiebt die Klagefrist nicht hinaus.

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Macht eine Kündigungsschutzklage für mich überhaupt Sinn?

Mit der Kündigungsschutzklage kann man die soziale Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung überprüfen lassen. Für Arbeitsverhältnisse, die seit Januar 2004 abgeschlossen wurden, gilt das Kündigungsschutzgesetz nur, wenn mehr als zehn Arbeitnehmer, ohne Berücksichtigung der Azubis und ohne Berücksichtigung des Geschäftsführers, beschäftigt werden (zur Berechnung von Teilzeitbeschäftigten vgl. § 23 Abs. 1 Satz 4 KSchG). Das Kündigungsschutzgesetz findet im Übrigen nur dann Anwendung, wenn das Arbeitsverhältnis zur Zeit der Kündigung länger als sechs Monate bestanden hat.

Wenn man sich gegen eine fristlose Kündigung zur Wehr setzen will, kommt es nicht auf die Zahl der Beschäftigten und die Beschäftigungsdauer an. Die fristlose Kündigung kann auch im Kleinbetrieb oder bei einer Beschäftigungszeit von weniger als 6 Monaten durch eine Klage zur Überprüfung des Gerichts gestellt werden. Ob ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegt, muss dann im Einzelnen besprochen werden.

Gegen eine ordentliche aber auch gegen eine fristlose Kündigung, selbst in Kleinbetrieben, besteht ein besonderer Schutz für jene, die schwanger sind, sich im Mutterschutz befinden, in der Elternzeit oder schwerbehindert sind oder aus anderen Gründen besonders gegen Kündigungen geschützt sind.

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Was muss ich tun, wenn mein Arbeitgeber meinen Lohn/Gehalt nicht zahlt?

Ausstehende Lohnzahlungen können unterschiedliche Ursachen haben. Im Arbeitsleben muss meist schnell gehandelt werden. Es gelten oft kurze Ausschlussfristen (Verfallfristen). Diese Ausschlussfristen ergeben sich zum Teil aus dem Arbeitsvertrag, können sich aber auch aus Tarifverträgen ergeben, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind. Es gibt Branchen, wie z. B. das Kfz-Gewerbe, in welchen nach sechs Wochen Ansprüche verfallen, wenn sie nicht schriftlich geltend gemacht wurden oder nicht nach weiteren sechs Wochen eingeklagt worden sind. Auch im Baubereich gelten sehr kurze Ausschlussfristen (zwei Monate für die Geltendmachung von Ansprüchen nach ihrer Fälligkeit und sodann zwei Monate für die Klage). Außerhalb von tariflichen Regelungen ist eine Unterschreitung einer dreimonatigen Ausschlussfrist unwirksam.

Ein Lohnrückstand kann auch ein Zeichen für eine drohende Insolvenz sein. Zwar deckt das Insolvenzgeld das Risiko für maximal drei Monate ab. Wenn die Rückstände über die Monate anwachsen, droht Gefahr die Ansprüche nur noch zur Insolvenztabelle anmelden zu können.

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Kann ich wegen Mobbing meinen Arbeitgeber auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld verklagen?

Mobbing ist keine Anspruchsgrundlage. Mobbing kommt zwar im Arbeitsleben häufig vor. Die Schikanen müssen aber systematisch sein, damit sie überhaupt zu Entschädigungs(Schmerzensgeld)- oder Schadensersatzansprüchen führen können. Nicht selten sind bei einem Mobbinghintergrund auch eine Versetzung, ein schlechtes Zeugnis oder eine schlechte Beurteilung, Abmahnungen oder eine Kündigung im Streit. Das Spektrum rechtlicher Handlungsmöglichkeiten bei Mobbingsachverhalten reicht vom Zurückbehaltungsrecht (Zurückbehaltung der Arbeitskraft wenn nicht zuvor bestimmte Missstände beseitigt werden) bis hin zu Unterlassungsansprüchen (die Unterlassung typischer Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Beleidigungen und Schikanen, etc.). Wer infolge des Mobbings lange krank ist, der kann auch auf Schadensersatz klagen, weil ihm hierdurch Einnahmeausfälle entstehen. Auch Schmerzensgeld (Entschädigung) kann verlangt werden. Das Problem ist die Beweislast, trotz gewisser Beweiserleichterungen bei Diskriminierungsfällen.

Soll der Arbeitsplatz erhalten bleiben, kommt es auch auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat an, um z. B. die dauerhafte Verbesserung der Arbeitssituation zu erreichen.

Das Arbeitsrecht ist oft nur die eine Seite der Medaille. Mobbingopfer sind häufig auch psychisch stark beeinträchtigt. Wir können Ihnen auch Ärzte und Therapeuten empfehlen, die Sie mental wieder aufbauen, um stark genug zu sein, z. B. nach einer Erkrankung infolge Mobbings wieder an den Arbeitsplatz zurückzukehren, Ihre Rechte einzufordern und ggf. einen Rechtsstreit durchzustehen.

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Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten eines arbeitsgerichtlichen Streits?

Eine allgemeine Familienrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für den Anwalt und das Gericht. Der Arbeitsrechtsschutz kann ausnahmsweise auch ausdrücklich ausgeschlossen sein. Sicherheit kann man durch Blick in die Versicherungspolice erlangen. Die Rechtsschutzversicherung muss zum Zeitpunkt des Rechtsverstoßes der Gegenseite in der Regel bereits drei Monate bestanden haben.

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14

Muss ich den Anwalt nehmen, den meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?

Nein! Es besteht freie Anwaltswahl. Die Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten auch für nicht von ihnen empfohlene Anwälte.

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Kann ich die Anwaltskosten von der Steuer absetzen?

Im Prinzip ja. Bei Beratungs-, Vertretungs- und Prozesskosten in arbeitsgerichtlichen Verfahren handelt es sich um Aufwendungen und Kosten, die mit der Erzielung von Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit zusammenhängen. Sie sind sog. Werbungskosten und können vom Einkommen abgesetzt werden. Ob die Werbungskostenpauschale die Anwaltskosten übersteigt oder überhaupt die Anwalts- und Gerichtskosten absetzbar sind, besprechen Sie am Besten mit Ihrem Steuerberater.

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16

Kann ich ohne ausdrücklich genehmigten Urlaub in den Urlaub fahren?

Nein! Ein Urlaubsantrag führt nur dann zum Freistellungsanspruch für die Dauer des beantragten Urlaubs, wenn der Urlaub genehmigt worden ist. Wird über den Urlaubsantrag durch den Arbeitgeber nicht entschieden, muss er angemahnt werden, ggf. der Betriebsrat um Vermittlung angefragt werden und wenn keine Reaktion erfolgt, der Urlaub durch eine einstweilige gerichtliche Verfügung durchgesetzt werden. Ein eigenmächtiger Urlaubsantritt kann zur fristlosen Kündigung führen. Zur Durchsetzung Ihres Urlaubsanspruchs können Sie uns gerne beauftragen.

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Wie kann ich überprüfen lassen, ob meine Vergütung zutreffend berechnet ist?

Wenn der Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag verweist und eine dynamische Verweisungsklausel enthält oder aber Ihr Arbeitgeber tarifgebunden ist, können wir die Vergütung anhand der geltenden Tarifverträge überprüfen. Sollte sich hierbei eine Differenz herausstellen, so können wir Ihre Forderung geltend machen und auch im Klageweg durchsetzen.

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18

Wie kann ich ein Zeugnis überprüfen?

Da in der Zeugnissprache häufig rund zu eckig und schwarz zu weiß wird, kann es angeraten sein, ein auch auf den ersten Blick gutes Zeugnis überprüfen zu lassen. Die Zeugniserteilung aber auch die Korrektur des Zeugnisinhalts kann auf dem Klageweg erstritten werden. Wir prüfen das Zeugnis gerne im Rahmen einer Erstberatung und können Ihren Berichtigungsanspruch gegenüber Ihrem Arbeitgeber geltend machen und im Klageweg durchsetzen.

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19

Was ist ein Zwischenzeugnis?

Ein Zwischenzeugnis kann während des Laufs eines Arbeitsverhältnisses verlangt werden. Ansonsten wird ein Zeugnis erst mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erteilt. Nur dann, wenn der Vorgesetzte wechselt, eine Versetzung ansteht oder man sich woanders bewerben will, macht es Sinn, sich ein Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen. Wir können das Zeugnis für Sie überprüfen.

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Welche Beschlüsse muss der Betriebsrat fassen, um einen Rechtsanwalt zur Beratung aufzusuchen?

Folgende Beschlüsse könnte der Betriebsrat fassen (immer mit ja/nein/Enthaltung):

1.Der Betriebsrat hat am ... beschlossen, dass zum Thema/der Frage ... ein externer Beratungsbedarf durch einen Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, besteht. ja/nein/Enthaltung

2.Der Betriebsrat hat am ... beschlossen, anwaltlichen Rat in der Kanzlei Stähle einzuholen. ja/nein/Enthaltung

3.Die Betriebsratsvorsitzende Frau ... und ihr Stellvertreter Herr ... werden beauftragt, den Beratungstermin zu vereinbaren und die Beratung wahrzunehmen. ja/nein/Enthaltung

4.Der Arbeitgeber wird aufgefordert, eine schriftliche Honorarzusage für zwei Beratungsstunden, bis spätestens zum ... abzugeben. ja/nein/Enthaltung

5.Der Betriebsrat tritt die Ansprüche der Kanzlei Stähle gegen den Arbeitgeber durch Beschluss vom ... bereits hiermit vorsorglich ab. ja/nein/Enthaltung


Unterschrift            Unterschrift
BR-Vorsitzender      Schriftführer

siehe auch Beschlussvorlagen für Betriebsräte

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Was ist ein Beschlussverfahren?

Beschlussverfahren nennt man im Arbeitsrecht die arbeitsgerichtlichen Streitverfahren zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, mit welchen Mitbestimmungsfragen, Mitwirkungsrechte und Informationsansprüche geklärt werden können. Im Wege des Beschlussverfahrens können einstweilige Verfügungen, z.B. auf Unterlassung einer konkreten Betriebsänderung, erwirkt werden oder es kann ein Arbeitgeber den Betriebsrat auf Ersetzung der Zustimmung "verklagen", wenn der Betriebsrat z. B. einer Einstellung oder Versetzung widersprochen hat.

Das Beschlussverfahren ist zwar gerichtskostenfrei. Es entstehen aber Anwaltskosten.

Das kollektiv-rechtliche Beschlussverfahren unterscheidet sich vom individualrechtlichen Urteilsverfahren (letzteres z. B. Kündigungsschutzklage, Zeugnisklage, Lohnklage). Im Beschlussverfahren gilt der Untersuchungsgrundsatz. Das Gericht hat die Aufgabe, den Sachverhalt aufzuklären und entsprechende Information von den Parteien einzufordern und zwar viel weitergehender und damit auch anders als im individual-rechtlichen Urteilsverfahren, in dem die Parteien selbst alle relevanten Tatsachen ermitteln und vortragen müssen.

Das Verfahren endet dann auch nicht durch Urteil, sondern durch einen Beschluss. Er enthält aber wie ein Urteil Tatbestand und Gründe. Das Rechtsmittel wird im Beschlussverfahren nicht Berufung genannt, sondern Beschwerde.

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22

Wann kann einstweiliger Rechtsschutz beantragt werden?

Einstweiliger Rechtsschutz kann beim Arbeitsgericht beantragt werden, wenn es eine vorläufig zu regelnde Sache gibt, auf die der Betriebsrat einen Anspruch hat (im individuellen Arbeitsrecht wird einstweiliger Rechtsschutz z. B. zur Durchsetzung von Urlaubsansprüchen genutzt). Will beispielsweise ein Arbeitgeber Angelegenheiten verändern, die dem erzwingbaren Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unterliegen, z. B. ein neues Prämiensystem einführen oder neue Urlaubsgrundsätze aufstellen, und der Betriebsrat wird hieran nicht ordnungsgemäß beteiligt, kann der Betriebsrat darüber nachdenken, die Veränderungen vorläufig dem Arbeitgeber untersagen zu lassen, bis nicht mit dem Betriebsrat eine Einigung über die zu regelnden Punkte getroffen wird. In solchen Fällen ist es ratsam, die Sache bereits vor der Beschlussfassung durch den Betriebsrat mit uns zu besprechen.

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 Kanzlei für Arbeitsrecht in Schöneberg Klaus Stähle