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Arbeitsrecht
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FAQ (Frequently Asked Questions)
Wie bekomme ich eine Abfindung?
Was kann ich gegen eine Abmahnung tun?
Habe ich nach mehreren befristeten Arbeitsverträgen
Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag?
Wie beantrage ich
Beratungs- und Prozesskostenhilfe?
Wie kann die
Eingruppierung überprüft werden?
Wann schließt ein
Rechtsanwalt eine Honorarvereinbarung ab?
Was kostet eine
erste Beratung durch einen Rechtsanwalt?
Was kostet die
anwaltliche Vertretung vor dem Arbeitsgericht?
Was kann ich gegen
eine Kündigung unternehmen?
Macht eine
Kündigungsschutzklage für mich überhaupt Sinn?
Was muss ich tun,
wenn mein Arbeitgeber meinen Lohn/Gehalt nicht zahlt?
Kann ich wegen
Mobbing meinen Arbeitgeber auf Schadensersatz oder
Schmerzensgeld verklagen?
Zahlt meine
Rechtsschutzversicherung die Kosten eines
arbeitsgerichtlichen Streits?
Muss ich den Anwalt
nehmen, den meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann ich die
Anwaltskosten von der Steuer absetzen?
Kann ich ohne
ausdrücklich genehmigten Urlaub in den Urlaub fahren?
Wie kann ich
überprüfen lassen, ob meine Vergütung zutreffend
berechnet ist?
Wie kann ich ein
Zeugnis überprüfen?
Was ist ein
Zwischenzeugnis?
Welche Beschlüsse
muss der Betriebsrat fassen, um einen Rechtsanwalt zur
Beratung aufzusuchen?
Was ist ein
Beschlussverfahren?
Wann kann
einstweiliger Rechtsschutz beantragt werden?
FAQ (Frequently Asked Questions)1
Wie bekomme ich eine Abfindung?
Viele Gekündigte wollen eigentlich gar nicht mehr weiterarbeiten
und würden gerne mit einer Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis
ausscheiden. Da dies oft auch das Interesse des Arbeitgebers
ist, der nicht möchte, dass sein Mitarbeiter den Kündigungsschutzprozess gewinnt, enden die meisten
Kündigungsschutzklagen in einem sog. Abfindungsvergleich.
Dennoch bleibt das Klageziel, wie es vom Gesetz vorgeschrieben
ist, die Feststellung, dass die Kündigung sozial nicht
gerechtfertigt ist. D. h. am Ende steht eigentlich die
Weiterbeschäftigung. Da aber klar ist, dass eine Fortsetzung oft
von beiden Seiten nicht gewollt ist, hängt die Höhe der
Abfindung meist vom Prozessrisiko ab, d. h. der Frage, welche
Seite wohl eher verlieren würde. Bei guten Chancen des
Arbeitnehmers wird er seine Forderung erhöhen und der
Arbeitgeber wird, wenn die Chancen eher auf seiner Seite liegen,
entsprechend wenig anbieten. Die Kunst ist daher, einen
realistischen Blick auf die Prozesschancen zu haben, um einen
Vergleich und eine Abfindungslösung zu ermöglichen.
Sie können uns gerne im Rahmen einer Erstberatung um unsere
Einschätzung bitten.
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Was kann ich gegen eine Abmahnung tun?
Abmahnungen sind ein schriftlicher Tadel, der einen konkreten
Arbeitspflichtenverstoß benennen muss. Tut er dies nicht, ist
die Abmahnung möglicherweise unbestimmt und damit unwirksam.
Die Abmahnung soll auf die Gefahr für den Bestand des
Arbeitsverhältnisses hinweisen oder aber zumindest mit dem Wort
"Abmahnung" überschrieben sein.
Die Abmahnung kann, wenn im Wiederholungsfall noch einmal ein
gleichgelagerter Verstoß auftritt, auch zur Kündigung führen.
Wenn es sich eher um Bagatellgründe handelt und das
Arbeitsverhältnis schon länger besteht, bedarf es mehrerer
Abmahnungen, bis ein weiterer Anlass zur verhaltensbedingten
Kündigung führen kann.
Die Abmahnung kann im Klageweg angegriffen werden. Es kann auf
Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte geklagt werden. Es
kann aber auch lediglich eine Gegendarstellung für die
Personalakte gefertigt werden. Der Arbeitgeber hat eine solche
Gegendarstellung in die Personalakte aufzunehmen. Sie können
uns mit der Klage oder einer Gegendarstellung beauftragen.
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Habe ich nach mehreren befristeten Arbeitsverträgen Anspruch auf
einen unbefristeten Arbeitsvertrag?
Ein Entfristungsanspruch hängt von vielerlei Umständen ab.
Grundsätzlich ist das TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) so
ausgestaltet, dass Arbeitgeber Befristungen bis zu zwei Jahren
vereinbaren können, ohne einen sachlichen Grund zu haben.
Innerhalb des Zeitraums von zwei Jahren kann das
Arbeitsverhältnis
viermal befristet werden. Das Arbeitsverhältnis darf aber nicht
abgeändert sein, sondern muss gleichförmig fortbestehen.
Nach Ablauf von zwei Jahren ist eine sachgrundlose weitere
Befristung nicht möglich. Der Arbeitgeber braucht dann zur
Rechtfertigung einer weiteren Befristung einen besonderen
sachlichen Grund (z. B. die Vertretung eines dauererkrankten
oder eines im Elternurlaub befindlichen Mitarbeiters). Sie
können den sachlichen Grund von uns überprüfen lassen.
Auch formale Aspekte, die bei einer Befristung schief laufen,
können zur Entfristung des Arbeitsverhältnisses genutzt werden.
Wenn die Schriftform nicht beachtet wurde oder die Zitierpflicht
beim Wissenschaftszeitvertragsgesetz unbeachtet blieb oder wenn
die Vereinbarung der Befristung erst nach Beginn des
Arbeitsverhältnisses vereinbart wurde, kann dies zum
Entfristungsanspruch führen. Auch die Weiterarbeit über das
Befristungsende hinaus kann zu einem Anspruch auf Entfristung
führen.
Wichtig ist, dass Sie sich innerhalb von drei Wochen nach dem
Befristungsende mit einer Klage zur Wehr setzen. Die Klagefrist
ist kurz und duldet keinen Aufschub. Sie haben aber immer auch
die Möglichkeit, bereits zum Beginn eines befristeten
Vertragsverhältnisses die Wirksamkeit der Befristung überprüfen
zu lassen. Wenn Sie sich von uns vertreten lassen wollen, melden
Sie sich bitte rechtzeitig.
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Wie beantrage ich Beratungs- und Prozesskostenhilfe?
Beratungshilfe bekommt man als Unterstützungsleistung beim
örtlich zuständigen Amtsgericht, wenn man bedürftig ist und die
Kosten für die anwaltliche Beratung oder ein Schreiben an den
Arbeitgeber nicht selbst aufbringen kann. Wir können Ihnen das
für Sie zuständige Amtsgericht mitteilen und auch Hinweise
für die Beratungshilfe erteilen. Unsere
Sekretariatsmitarbeiterinnen helfen Ihnen gern.
Für ein arbeitsgerichtliches Verfahren kann bei Bedürftigkeit
Prozesskostenhilfe beantragt werden. Wir können für Sie einen
solchen Antrag stellen und sind, wo erforderlich, auch bereit,
Hilfestellung beim Ausfüllen der Formulare zu geben. Unsere
Sekretariatsmitarbeiterinnen unterstützen Sie dabei. Die
Bedürftigkeit und Bewilligung von Prozesskostenhilfe hängt vom
verfügbaren Nettoeinkommen ab. Ratenzahlungsverpflichtungen,
Mietzahlungen, Unterhaltsverpflichtungen usw. werden vom
verfügbaren Nettoeinkommen in der Regel abgezogen. Reicht es
nicht für die volle Kostenübernahme, werden ggf. die
Anwaltskosten durch die Staatskasse vorgestreckt und man hat
danach Raten zu zahlen.
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Wie kann die Eingruppierung überprüft werden?
Anhand der für Sie einschlägigen Tarifverträge und
Betriebsvereinbarungen kann Ihre Eingruppierung überprüft
werden. Aus Tarifverträgen, manchmal auch aus
Betriebsvereinbarungen, ergibt sich in der Regel die Höhe der
abzuleitenden Vergütung.
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Wann schließt ein Rechtsanwalt eine Honorarvereinbarung ab?
Wir erstellen unsere Rechnung in der Regel nach dem RVG, also
dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Unsere Kostennote richtet
sich daher nach dem Gegenstands- und Streitwert. Wir können aber
auch eine Honorarvereinbarung über unsere Leistungen
abschließen. Dann wird ein Stundensatz vereinbart. Wird keine
Stundenvereinbarung getroffen, bleibt es bei den RVG-Sätzen nach
Streitwert. Wollen Sie also z. B. einen sehr schwierigen und
zeitaufwändigen Prozess führen, dessen Streitwert gering ist und
daher unsere Gebühren in keinem Verhältnis zum Aufwand stehen,
kann es sein, dass wir Ihnen vorschlagen, eine
Vergütungsvereinbarung abzuschließen. Stattdessen aber kann auch
eine Vereinbarung des Inhalts getroffen werden, dass die
doppelten Sätze des RVG als vereinbart gelten. Auch kann
vereinbart werden, dass für einen bestimmten Verfahrensschritt
oder eine gutachtliche Prüfung ein zuvor bestimmter Betrag
bezahlt wird. Wenn solche Vereinbarungen nicht abgeschlossen
werden, bleibt es bei den RVG-Sätzen nach Streitwert.
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Was kostet eine erste Beratung durch einen Rechtsanwalt?
Eine erste Beratung durch den Rechtsanwalt kostet max. 190,00 €
zzgl. einer Kostenpauschale von max. 20,00 € zzgl. MwSt., also
max. 249,90 € brutto. Im Rahmen einer Erstberatung kann
abgeklärt werden, ob ein gerichtliches Verfahren Sinn macht. Es
kann auch dazu dienen, Ihnen Hinweise zu geben, dass Sie Ihre
Ansprüche selbst verfolgen können.
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Was kostet die anwaltliche Vertretung vor dem Arbeitsgericht?
Im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht hat jede
Seite ihre Kosten selbst zu tragen. D. h. selbst dann, wenn man
gewinnt, muss der Anwalt, den man beauftragt, bezahlt werden.
Die Gerichtskosten hat hingegen derjenige zu tragen, der den
Prozess verliert. Schließt man einen Vergleich, wie es häufig
vor den Arbeitsgerichten der Fall ist, dann entstehen in der
Regel keine Gerichtskosten, allerdings eine weitere
Anwaltsgebühr. Im Berufungsverfahren trägt derjenige der
verliert, sämtliche Kosten, also für den eigenen, den
gegnerischen Rechtsanwalt und die Gerichtskosten.
Die Höhe der Anwaltsgebühren hängt vom Streitwert ab. Für eine
Streitigkeit über ein Zeugnis oder eine Abmahnung setzen die
Arbeitsgerichte z. B. ein monatliches Bruttoeinkommen als
Streitwert an, für eine Kündigungsschutzklage z. B. das
dreifache monatliche Bruttoeinkommen. Streitet man sich um
Geldforderungen, so ist die Forderung in der Regel der
Streitwert. Je höher das Einkommen, desto höher sind in der
Regel die Streitwerte.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen
von 2.500,00 € wird gekündigt. Er erhebt Kündigungsschutzklage.
Die Kostennote des Anwalts beläuft sich, wenn sich die
Angelegenheit auf die Kündigungsschutzklage beschränkt hat, bei
einem Streitwert von 7.500,00 € (drei Bruttogehälter) auf
1.380,40 € (Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Auslagenpauschale,
zzgl. MwSt.). Die Gerichtskosten für das erstinstanzliche
Verfahren vor dem Arbeitsgericht betragen, bei einem solchen
Streitwert, 406,- €.
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Was kann ich gegen eine Kündigung unternehmen?
Achtung! Wer eine Kündigung erhält und sich dagegen zur Wehr
setzen will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der
Kündigung Klage erhoben haben. Sie sollten daher schnell einen
Termin vereinbaren, um die Kündigungsangelegenheit zu
besprechen, damit ggf. rechtzeitig Klage erhoben werden kann.
Wenn die Kündigung von einem nicht dazu Berechtigten ohne
Vorlage einer Vollmacht unterschrieben wurde (z. B.
Abteilungsleiter, Chefsekretärin), muss man sogar noch schneller
reagieren, weil die Kündigung dann möglichst innerhalb einer
Woche zurückgewiesen werden muss.
Aber Achtung! Ein Widerspruch gegen die Kündigung, sei es beim
Betriebsrat oder dem Arbeitgeber, schiebt die Klagefrist nicht
hinaus.
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Macht eine Kündigungsschutzklage für mich überhaupt Sinn?
Mit der Kündigungsschutzklage kann man die soziale Rechtfertigung
einer ordentlichen Kündigung überprüfen lassen. Für
Arbeitsverhältnisse, die seit Januar 2004 abgeschlossen wurden,
gilt das Kündigungsschutzgesetz nur, wenn mehr als zehn
Arbeitnehmer, ohne Berücksichtigung der Azubis und ohne
Berücksichtigung des Geschäftsführers, beschäftigt
werden (zur Berechnung von Teilzeitbeschäftigten vgl. § 23
Abs. 1 Satz 4 KSchG). Das Kündigungsschutzgesetz findet im
Übrigen nur dann Anwendung, wenn das Arbeitsverhältnis zur
Zeit der Kündigung länger als sechs Monate bestanden hat.
Wenn man sich gegen eine fristlose Kündigung zur Wehr setzen
will, kommt es nicht auf die Zahl der Beschäftigten und die
Beschäftigungsdauer an. Die fristlose Kündigung kann auch im
Kleinbetrieb oder bei einer Beschäftigungszeit von weniger als 6
Monaten durch eine Klage zur Überprüfung des Gerichts gestellt
werden. Ob ein wichtiger Grund für eine außerordentliche
Kündigung vorliegt, muss dann im Einzelnen besprochen werden.
Gegen eine ordentliche aber auch gegen eine fristlose Kündigung,
selbst in Kleinbetrieben, besteht ein besonderer Schutz für jene,
die schwanger sind, sich im Mutterschutz befinden, in der
Elternzeit oder schwerbehindert sind oder aus anderen Gründen
besonders gegen Kündigungen geschützt sind.
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Was muss ich tun, wenn mein Arbeitgeber meinen Lohn/Gehalt nicht
zahlt?
Ausstehende Lohnzahlungen können unterschiedliche Ursachen
haben. Im Arbeitsleben muss meist schnell gehandelt werden. Es
gelten oft kurze Ausschlussfristen (Verfallfristen). Diese
Ausschlussfristen ergeben sich zum Teil aus dem Arbeitsvertrag,
können sich aber auch aus Tarifverträgen ergeben, die auf das
Arbeitsverhältnis anzuwenden sind. Es gibt Branchen, wie z. B.
das Kfz-Gewerbe, in welchen nach sechs Wochen Ansprüche
verfallen, wenn sie nicht schriftlich geltend gemacht wurden
oder nicht nach weiteren sechs Wochen eingeklagt worden sind.
Auch im Baubereich gelten sehr kurze Ausschlussfristen (zwei
Monate für die Geltendmachung von Ansprüchen nach ihrer
Fälligkeit und sodann zwei Monate für die Klage). Außerhalb von
tariflichen Regelungen ist eine Unterschreitung einer
dreimonatigen Ausschlussfrist unwirksam.
Ein Lohnrückstand kann auch ein Zeichen für eine drohende
Insolvenz sein. Zwar deckt das Insolvenzgeld das Risiko für
maximal drei Monate ab. Wenn die Rückstände über die Monate
anwachsen, droht Gefahr die Ansprüche nur noch zur
Insolvenztabelle anmelden zu können.
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Kann ich wegen Mobbing meinen Arbeitgeber auf Schadensersatz
oder Schmerzensgeld verklagen?
Mobbing ist keine Anspruchsgrundlage. Mobbing kommt zwar im
Arbeitsleben häufig vor. Die Schikanen müssen aber systematisch
sein, damit sie überhaupt zu Entschädigungs(Schmerzensgeld)-
oder Schadensersatzansprüchen führen können. Nicht selten sind
bei einem Mobbinghintergrund auch eine Versetzung, ein
schlechtes Zeugnis oder eine schlechte Beurteilung, Abmahnungen
oder eine Kündigung im Streit. Das Spektrum rechtlicher
Handlungsmöglichkeiten bei Mobbingsachverhalten reicht vom
Zurückbehaltungsrecht (Zurückbehaltung der Arbeitskraft wenn
nicht zuvor bestimmte Missstände beseitigt werden) bis hin zu
Unterlassungsansprüchen (die Unterlassung typischer
Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Beleidigungen und Schikanen,
etc.). Wer infolge des Mobbings lange krank ist, der kann auch
auf Schadensersatz klagen, weil ihm hierdurch Einnahmeausfälle
entstehen. Auch Schmerzensgeld (Entschädigung) kann verlangt
werden.
Das Problem ist die Beweislast, trotz gewisser
Beweiserleichterungen bei Diskriminierungsfällen.
Soll der Arbeitsplatz erhalten bleiben, kommt es auch auf eine
gute Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat an, um z. B. die
dauerhafte Verbesserung der Arbeitssituation zu erreichen.
Das Arbeitsrecht ist oft nur die eine Seite der Medaille.
Mobbingopfer sind häufig auch psychisch stark beeinträchtigt.
Wir können Ihnen auch Ärzte und Therapeuten empfehlen, die Sie
mental wieder aufbauen, um stark genug zu sein, z. B. nach einer
Erkrankung infolge Mobbings wieder an den Arbeitsplatz
zurückzukehren, Ihre Rechte einzufordern und ggf. einen
Rechtsstreit durchzustehen.
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Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten eines
arbeitsgerichtlichen Streits?
Eine allgemeine Familienrechtsschutzversicherung übernimmt die
Kosten für den Anwalt und das Gericht. Der Arbeitsrechtsschutz
kann ausnahmsweise auch ausdrücklich ausgeschlossen sein.
Sicherheit kann man durch Blick in die Versicherungspolice
erlangen. Die Rechtsschutzversicherung muss zum Zeitpunkt des
Rechtsverstoßes der Gegenseite in der Regel bereits drei Monate
bestanden haben.
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Muss ich den Anwalt nehmen, den meine Rechtsschutzversicherung
empfiehlt?
Nein! Es besteht freie Anwaltswahl. Die
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten auch für nicht
von ihnen empfohlene Anwälte.
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Kann ich die Anwaltskosten von der Steuer absetzen?
Im Prinzip ja. Bei Beratungs-, Vertretungs- und Prozesskosten in
arbeitsgerichtlichen Verfahren handelt es sich um Aufwendungen
und Kosten, die mit der Erzielung von Einnahmen aus
nichtselbstständiger Arbeit zusammenhängen. Sie sind sog.
Werbungskosten und können vom Einkommen abgesetzt werden. Ob die
Werbungskostenpauschale die Anwaltskosten übersteigt oder
überhaupt die Anwalts- und Gerichtskosten absetzbar sind,
besprechen Sie am Besten mit Ihrem Steuerberater.
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Kann ich ohne ausdrücklich genehmigten Urlaub in den Urlaub
fahren?
Nein! Ein Urlaubsantrag führt nur dann zum Freistellungsanspruch
für die Dauer des beantragten Urlaubs, wenn der Urlaub genehmigt
worden ist. Wird über den Urlaubsantrag durch den Arbeitgeber
nicht entschieden, muss er angemahnt werden, ggf. der
Betriebsrat um Vermittlung angefragt werden und wenn keine
Reaktion erfolgt, der Urlaub durch eine einstweilige
gerichtliche Verfügung durchgesetzt werden. Ein eigenmächtiger
Urlaubsantritt kann zur fristlosen Kündigung führen. Zur
Durchsetzung Ihres Urlaubsanspruchs können Sie uns gerne
beauftragen.
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Wie kann ich überprüfen lassen, ob meine Vergütung zutreffend
berechnet ist?
Wenn der Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag verweist und eine
dynamische Verweisungsklausel enthält oder aber Ihr Arbeitgeber
tarifgebunden ist, können wir die Vergütung anhand der geltenden
Tarifverträge überprüfen. Sollte sich hierbei eine Differenz
herausstellen, so können wir Ihre Forderung geltend machen und
auch im Klageweg durchsetzen.
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Wie kann ich ein Zeugnis überprüfen?
Da in der Zeugnissprache häufig rund zu eckig und schwarz zu
weiß wird, kann es angeraten sein, ein auch auf den ersten Blick
gutes Zeugnis überprüfen zu lassen. Die Zeugniserteilung aber
auch die Korrektur des Zeugnisinhalts kann auf dem Klageweg
erstritten werden. Wir prüfen das Zeugnis gerne im Rahmen einer
Erstberatung und können Ihren Berichtigungsanspruch gegenüber
Ihrem Arbeitgeber geltend machen und im Klageweg durchsetzen.
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19
Was ist ein Zwischenzeugnis?
Ein Zwischenzeugnis kann während des Laufs eines
Arbeitsverhältnisses verlangt werden. Ansonsten wird ein Zeugnis
erst mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erteilt. Nur
dann, wenn der Vorgesetzte wechselt, eine Versetzung ansteht
oder man sich woanders bewerben will, macht es Sinn, sich ein
Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen. Wir können das Zeugnis für
Sie überprüfen.
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Welche Beschlüsse muss der Betriebsrat fassen, um einen
Rechtsanwalt zur Beratung aufzusuchen?
Folgende Beschlüsse könnte der Betriebsrat fassen (immer mit
ja/nein/Enthaltung):
1.Der Betriebsrat hat am ... beschlossen, dass zum Thema/der
Frage ... ein externer Beratungsbedarf durch einen Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht, besteht. ja/nein/Enthaltung
2.Der Betriebsrat hat am ... beschlossen, anwaltlichen Rat in
der Kanzlei Stähle einzuholen. ja/nein/Enthaltung
3.Die Betriebsratsvorsitzende Frau ... und ihr Stellvertreter
Herr ... werden beauftragt, den Beratungstermin zu vereinbaren
und die Beratung wahrzunehmen. ja/nein/Enthaltung
4.Der Arbeitgeber wird aufgefordert, eine schriftliche
Honorarzusage für zwei Beratungsstunden, bis spätestens zum ...
abzugeben. ja/nein/Enthaltung
5.Der Betriebsrat tritt die Ansprüche der Kanzlei Stähle gegen
den Arbeitgeber durch Beschluss vom ... bereits hiermit
vorsorglich ab. ja/nein/Enthaltung
Unterschrift
Unterschrift
BR-Vorsitzender Schriftführer
siehe auch Beschlussvorlagen für Betriebsräte
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Was ist ein Beschlussverfahren?
Beschlussverfahren nennt man im Arbeitsrecht die
arbeitsgerichtlichen Streitverfahren zwischen Betriebsrat und
Arbeitgeber, mit welchen Mitbestimmungsfragen, Mitwirkungsrechte
und Informationsansprüche geklärt werden können. Im Wege des
Beschlussverfahrens können einstweilige Verfügungen, z.B. auf
Unterlassung einer konkreten Betriebsänderung, erwirkt werden
oder es kann ein Arbeitgeber den Betriebsrat auf Ersetzung der
Zustimmung "verklagen", wenn der Betriebsrat z. B. einer
Einstellung oder Versetzung widersprochen hat.
Das Beschlussverfahren ist zwar gerichtskostenfrei. Es entstehen
aber Anwaltskosten.
Das kollektiv-rechtliche Beschlussverfahren unterscheidet sich
vom individualrechtlichen Urteilsverfahren (letzteres z. B.
Kündigungsschutzklage, Zeugnisklage, Lohnklage). Im
Beschlussverfahren gilt der Untersuchungsgrundsatz. Das Gericht
hat die Aufgabe, den Sachverhalt aufzuklären und entsprechende
Information von den Parteien einzufordern und zwar viel
weitergehender und damit auch anders als im
individual-rechtlichen Urteilsverfahren, in dem die Parteien
selbst alle relevanten Tatsachen ermitteln und vortragen müssen.
Das Verfahren endet dann auch nicht durch Urteil, sondern durch
einen Beschluss. Er enthält aber wie ein Urteil Tatbestand und
Gründe. Das Rechtsmittel wird im Beschlussverfahren nicht
Berufung genannt, sondern Beschwerde.
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Wann kann einstweiliger Rechtsschutz beantragt werden?
Einstweiliger Rechtsschutz kann beim Arbeitsgericht beantragt
werden, wenn es eine vorläufig zu regelnde Sache gibt, auf die
der Betriebsrat einen Anspruch hat (im individuellen
Arbeitsrecht wird einstweiliger Rechtsschutz z. B. zur
Durchsetzung von Urlaubsansprüchen genutzt). Will beispielsweise
ein Arbeitgeber Angelegenheiten verändern, die dem erzwingbaren
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unterliegen, z. B. ein
neues Prämiensystem einführen oder neue Urlaubsgrundsätze
aufstellen, und der Betriebsrat wird hieran nicht ordnungsgemäß
beteiligt, kann der Betriebsrat darüber nachdenken, die
Veränderungen vorläufig dem Arbeitgeber untersagen zu lassen,
bis nicht mit dem Betriebsrat eine Einigung über die zu
regelnden Punkte getroffen wird. In solchen Fällen ist es
ratsam, die Sache bereits vor der Beschlussfassung durch den
Betriebsrat mit uns zu besprechen.
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Kanzlei
für Arbeitsrecht in Schöneberg Klaus Stähle
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